Spezial-Fahr-
Berufliche Qualifikation
Berufserfahrung
beginnt mit Ihrer
Spezialausbildung
Haben Sie vor, beruflich zu fahren, gibt es unterschiedliche Spezialleistungen, die wir Ihnen bieten.: Ob für „normale“ Berufskraftfahrer oder Gefahrguttransporter: Wir bieten die nötigen Ausbildungen, auf die Sie Ihre berufliche Karriere aufbauen können. Auch berufliche Weiterbildungen in diesen Bereichen bieten wir an. Damit bauen Sie auf bestehende Qualifikationen auf – und erweitern Ihren Radius enorm. Erfahren Sie mehr zur Berufskraftfahrerqualifikation und zum ADR-Schein für Gefahrguttransporte.
Spezial-Kurs
Gefahrguttransport-
ausbildung
Transportvolumen und wirtschaftliche Bedeutung im Bereich Gefahrgut haben in den letzten Jahren stark zugenommen. Fahrer, die sich für die in den Vorschriften definierten Gefahrguttransporte weiterqualifizieren möchten, benötigen eine Schulung. Nach bestandener Prüfung erhalten sie eine auf fünf Jahre befristete ADR-Bescheinigung. Der Basiskurs ist die für alle Fahrer vorgeschriebene Grundschulung. Wer Tanktransporte durchführen möchte, benötigt den Aufbaukurs Tanktransporte. Transporte von explosions-gefährlichen bzw. radioaktiven Stoffen setzen den jeweiligen Aufbaukurs (Klasse 1 bzw. 7) voraus.
Die Inhalte der Ausbildung
Die Inhalte entsprechen den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern. Sie gliedern sich in die folgenden „Themensektoren“:
- Allgemeine Vorschriften
- Gefahreneigenschaften
- Dokumentation
- Fahrzeug- und Beförderungsarten- Umschließungen / Ausrüstung
- Kennzeichnung, Bezettelung und orangefarbene Tafeln
- Durchführung der Beförderung mit Übungen zur Abfahrts- kontrolle und Ladungssicherung am Fahrzeug über 3,5 t
- Pflichten und Verantwortlichkeiten, Sanktionen
- Maßnahmen nach Unfällen und Zwischenfällen mit praktischer Feuerlöschübung
Abschluss
Die Gefahrgutkurse schließen mit einer schriftlichen Prüfung durch die zuständige Industrie- und Handelskammer ab. Nach erfolgreicher Prüfung sind Sie berechtigt, Gefahrguttransporte durchzuführen.
Zielgruppe
(Berufs-)Kraftfahrer
Spezial-Kurs
Berufskraftfahrer-
qualifikation
Einen Grundqualifikations- und Weiterbildungsnachweis benötigen alle Fahrer(innen), die Ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE sowie D1, D1E, D oder DE gewerblich nutzen möchten (dies bezieht sich auch auf Fahrten im Werkverkehr). Alle Berufsfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen.
Sie erhalten den Grundqualifikationsnachweis:
a) durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum „Berufskraftfahrer/in“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten,
b) durch eine erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung vor der Industerie- und Handelskammer oder
c) durch eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Ausbildung erfolgt durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung bei entsprechenden Ausbildungsrichtugen und umfasst 35 Stunden zu 60 Minuten. Sie kann zusammenhängend absolviert werden oder in bis zu 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahren) verteilt werden.
Bitte achten Sie auf die Wiederholungs-Pflicht
Die Weiterbildungsschulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden und ist mit einem Schulungsnachweis bei der Führerscheinstelle zu belegen. Dort wird durch Eintragung in den neuen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) die Weiterbildung bestätigt.
Führerscheine
Wir bieten Kurse für: A, A1, A2, AM, B, B96, BE, C, C1, C1E, CE, D, DE, D1, D1E, L, T: mehr…
Berufskraftfahrer
Spezialleistungen für professionelle Berufskraftfahrer mit ADR-Bescheinigung: mehr…
Gefahrgut
Ausbildung nach den verbindlichen Vorgaben der Industrie- und Handelskammern: mehr…
Haben Sie eine Frage?
(0171) 851 99 06
Wir sind Montag – Freitag verfügbar:
09:00 – 18:00 Uhr