Einen Grundqualifikations- und Weiterbildungsnachweis benötigen alle Fahrer(innen), die Ihre Fahrerlaubnis C1, C1E, C oder CE sowie D1, D1E, D oder DE gewerblich nutzen möchten (dies bezieht sich auch auf Fahrten im Werkverkehr). Alle Berufsfahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2008 erwerben und alle Lkw-Fahrer, die ihre Fahrerlaubnis nach dem 09.09.2009 erwerben, müssen einen Grundqualifikationsnachweis vorlegen.
Sie erhalten den Grundqualifikationsnachweis:
a) durch einen erfolgreichen Abschluss der Ausbildung zum „Berufskraftfahrer/in“ oder zur „Fachkraft im Fahrbetrieb“ oder in einem Ausbildungsberuf mit vergleichbaren Fertigkeiten,
b) durch eine erfolgreiche Grundqualifikationsprüfung vor der Industerie- und Handelskammer oder
c) durch eine erfolgreiche beschleunigte Grundqualifikationsprüfung vor der Industrie- und Handelskammer.
Die Ausbildung erfolgt durch Teilnahme an einer Weiterbildungsschulung bei entsprechenden Ausbildungsrichtugen und umfasst 35 Stunden zu 60 Minuten. Sie kann zusammenhängend absolviert werden oder in bis zu 5 Teile über einen längeren Zeitraum (bis zu fünf Jahren) verteilt werden.
Bitte achten Sie auf die Wiederholungs-Pflicht
Die Weiterbildungsschulung muss alle 5 Jahre wiederholt werden und ist mit einem Schulungsnachweis bei der Führerscheinstelle zu belegen. Dort wird durch Eintragung in den neuen Fahrerqualifikationsnachweis (FQN) die Weiterbildung bestätigt.